Einstiegsgeld-JobCenter
Grundsätzlich kann jeder ALG II-Bezieher diese Förderung (Einstiegsgeld) in Anspruch nehmen, wenn er sich selbstständig macht. Aber wie bei einem solchen neuen Instrument üblich, sind einige der Ansprechpartner doch noch sehr unsicher und unerfahren.
In der Praxis geraten immer wieder einzelne GründerInnen in Nöte, wenn Gelder ( JobCenter-Leistungen oder Einstiegsgeld) unberechtigt und kurzfristig gestrichen werden. Hier ist schnelle Reaktion und freundliches Kommunizieren angesagt. Denn oft geschieht das aus Unsicherheit oder Unwissenheit der zuständigen Sachbearbeiter.
Einstiegsgeld wird grundsätzlich für 9 Monate zugesagt. Aber was ist mit den übrigen Leistungen, die bisher bezogen wurden? Diese werden nur im Bedarfsfall weitergezahlt.
Und der Bedarf kann jeden Monat neu geprüft werden.


