Führung inspirieren, Ressourcen mobilisieren

Gründungszuschuß-Achtung Stolpersteine

Immer noch begegnet uns regelmäßig die “90-Tage-Regel”. Danach kann nur derjenige ALG I-Leistungen, also einen Gründungszuschuss bekommen, der noch über Ansprüche von mehr als 90 Tagen verfügt. Fragen Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche Ihren Sachbearbeiter der BA. Der Gründungszuschuß wird für 9 Monate gewährt. Damit ist der Gründerzuschuß eine erstklassige Hilfe für die Anfangsphase jeder Unternehmensgründung.Eine solcher Gründerzuschuss wird aber auch nur einmal innerhalb von 24 Monaten gewährt!

Wer einen Anspruch auf Gründerzuschuss hat, kann gleichzeitig nach Gründung Gründercoaching beantragen. Dies ist eine Kann-Leistung, die die BAs unterschiedlich bewilligen. In Essen sind dies bis zu € 1.000,-.  Selbst zu zahlen haben Gründer nur die MwSt. und die ist ein duchlaufender Posten. Die damit mögliche Beratung durch einen erfahrenen Gründungsberater ist immer hilfreich!

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